 ROYAL - Auswucht-gewichte, Ausgleich-gewichte, Wuchtgewicht für PKW- und LKW-felgen: Auto-Industrie, Fahrzeug-Industrie, PKW-, und LKW-felgen, Auto-Zubehör, Felgen-Zubehör, Heidelberg, Mannheim, Deutschland, Zinkwucht-gewichte, ESOM - Ertugrul Sahin Online Medien, Internet, Web sitesi, Website, Webdesign, Dereli GmbH, Nussloch, Baden Würtemberg |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Versandkosten ins In- und Ausland
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Nussloch.
Die Bestellungen werden per Paketdienst versandt.
Die hierfür anfallenden Versandkosten werden von uns in Rechnung gestellt.
Mindermengenzuschlag
Der Mindestauftragswert beträgt € 150,00 netto.
Für Netto-Bestellwerte unter € 150,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von € 25,00.
Transportschäden
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Das ist handelsüblich
und bedeutet, dass Ansprüche wegen Beschädigung gegen den Frachtführer (DPD, Post,
Bahn, Spediteur) nur vom Empfänger gestellt werden können. Damit wir uns um
Entschädigung bzw. Ersatzlieferung kümmern können, verlangen Sie vom Anlieferer sofort
eine Tatbestandsaufnahme. Auch bei äußerlich nicht erkennbaren Transportschäden muss
der Empfänger sofortige Tatbestandsaufnahme bei dem Anlieferer veranlassen.
Rücksendungen
Rücksendung der Ware nur nach vorhergehender Absprache.
Die Kosten der Rücksendung übernimmt der Absender.
Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge an uns, Vertragsänderungen und – Ergänzungen sowie Nebenabreden sind schriftlich zu treffen.
Mündliche Vereinbarungen und/oder Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
Online Bestellungen über unsere Internetpräsenz genügen der Schriftform und gelten als rechtsgültige Vertragsabschlüsse.
Preise, Preislisten in EURO
Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder der Online-Bestellung.
Die Preise sind gültig ab Lager 69226 Nussloch und verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.
Nicht vorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Rohstoff-, Lohn-, Energie- und sonstige Kosten berechtigen uns zu entsprechenden Preisangleichungen.
Lieferung
Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
Zahlung
Unsere Forderungen aus Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig nach Zugang einer Rechnung ohne Abzug.
Bei uns nicht bekannten Erstkunden erfolgt die Lieferung grundsätzlich per Nachnahme.
Außer per Nachnahme erfolgt die Lieferung ausschließlich gegen Vorkasse.
Gegen unsere Zahlungsansprüche aus Lieferungen und Leistungen steht dem Besteller die Aufrechnung nur zu, falls seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.
Lieferfristen und Verzug
Vereinbarte Lieferfristen sind nur annäherend und unverbindlich. Sie verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, höherer Gewalt, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, wie z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder bei unserem Zulieferanten eintreten. Derartige Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits in Verzug sind. Treten sie ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen, aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware um ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er uns hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Bestellers stehen, veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an uns ab. Wird Vorbehaltsware vom Besteller – nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so tritt der Besteller schon jetzt an uns die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor allen Rechtsgläubigern ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner die Abtretung mitteilt. Über bevorstehende oder vollzogene Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren.
Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung der Lieferungen durch den Besteller unsere wechselmäßige Haftung begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.
Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
Beanstandungen
Offensichtliche Mängel müssen sofort, versteckte Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich spezifiziert gerügt werden.
Mängelgewährleistung
a-) Die Zusicherung einer Eigenschaft bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
b-) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
c-) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
d-) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. In diesen Fällen ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im übrigen bleiben die Ansprüche unberührt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
a-) Wenn der Besteller Kaufmann ist, ist alleiniger Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers.
Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.
b-) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und dem Lieferer unterliegen dem deutschen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
c-) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, ist der Sitz unseres Unternehmens in Heidelberg – Deutschland.
d-) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der unter Ziffer 1 (Anwendungsbereich) genannten Rechtsbeziehung Heidelberg – Deutschland. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch am Ort seines Geschäftssitzes gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Bei Meinungsverschiedenheiten aus diesem Vertrag gilt ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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